| Absturzsicherung |
Möglichkeiten der Absturzsicherung bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
Sichern gegen AbsturzInhalt:
2. Rettung...
3. Hilfleleistung…
Die hier aufgeführten Sicherungsmaßnahmen beziehen sich auf Arbeiten die nicht frei hängend im Seil ausheführt werden. Diese sind Aufgabe der Höhenrettung.
Ausgerüstet mit Absturzsicherung zu Ihm hin, ihn sichern und versorgen. Kann der Kranfahrer nicht selbstständig absteigen und muß frei hängend abgeseilt werden, sollten speziell ausgebildete Höhenretter hinzugezogen werden. Denn Hier ist die Grenze der Absturzsicherung... ...und der Bereich Höhenrettung beginnt.
Sichern bei Absturzgefahr Beim Sichern von Personen ist grundsätzlich zwischen „Auffangen„ und „Halten„ zu unterscheiden:
„Auffangen„ ist die Sicherung von Einsatzkräften, die Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen ausführen müssen, bei denen ein freier Fall nicht ausgeschlossen ist. Diese Gefahr besteht immer dann, wenn die sichernde Einsatzkraft keinen Standort lotrecht über der/ dem zu sichernden Feuerwehrangehörigen einnehmen kann, der Anschlagpunkt des Sicherungsseiles sich seitlich oder unterhalb der/ des zu Sichernden befindet und/ oder eine ständig straffe Seilführung nicht gewährleistet ist.
Zum "Auffangen" sind Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nicht geeignet, da im Falle eines Absturzes unter vorgenannten Bedingungen schwere, möglicherweise tödliche Verletzungen drohen (Klappmesser-Effekt)! Zum "Auffangen" dürfen als Absturzsicherung nur geeignete und zugelassene Auffanggurte in Verbindung mit Spezialseilen (Kernmantel-Dynamikseile) und ggf. Falldämpfern eingesetzt werden. Hinweis: Gerät zum "Auffangen" ( Gerätesatz Absturzsicherung) gehört zur Normbeladung des RW 2! Beim Einsatz sind die Hinweise des Herstellers zu beachten!
"Halten" ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Einsatzkräften mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Das heißt, die gesicherte Person wird bei einem Abrutschen von ihrer Standfläche auf geeignete Weise sofort so gehalten, daß sie nicht abstürzen oder weiterrutschen kann. Hierfür sind zwei Verfahren möglich:
Der Feuerwehrangehörige sichert sich mit dem Sicherungsseil seines Feuerwehr-Haltegurt an einem geeigneten Anschlagpunkt. Dabei können zum Einklinken des Sicherungsseiles sowohl eine, als auch beide Fangösen des Gurtes benutzt werden.
Die gefährdete Person/ Einsatzkraft wird im Rettungsbund mittels Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt, wie in der Einsatz- und Ausbildungsanleitung "Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung" beschrieben, gesichert. Wichtiger Hinweis: Das "Halten" im vorgenannten Sinne ist jedoch nur möglich, wenn die sichernde Einsatzkraft einen Standort lotrecht oberhalb der zu sichernden Person einnehmen kann und eine ständig straffe Seilführung gewährleistet ist!
Es gibt eine einzige Ausnahme für ein freies Hängen der Einsatzkraft in der Feuerwehrleine: Die Selbstrettung (Lebensgefahr im Verzug, kein anderer Rückzug möglich). Auch dieses ist in der Einsatz- und Ausbildungsanleitung "Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung" beschrieben |

