| Vorbeugender Brandschutz |
Der vorbeugende Brandschutz umfasst...
Vorbeugender BrandschutzInhalt:
2. bautechnischer Brandschutz 3. anlagentechnischer Brandschutz 4. organisatorischer Brandschutzt 5. Ergebniss
Alles, was die Feuerwehr unternimmt um die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden zu verhindern beziehungsweise einschränken fällt unter den Überbegriff Brandschutz. Er ist eine der Aufgaben der Feuerwehr. Das erste, an das im Zusammenhang mit den Begriffen Feuerwehr und Brand gedacht wird, ist das Löschen eines brennenden Hauses. Es fällt wie alles, was nach dem Ausbruch eines Brandes zur Vermeidung der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) und zur Reduktion der Begleitschäden (die oft ein Vielfaches des Feuerschadens ausmachen) unternommen wird zum Unterbereich des abwehrenden Brandschutz. Beim Stichwort Brandschutz wird meist an den Brandschutz in Gebäuden gedacht. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf diese, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Das Gegenstück zum abwehrenden Brandschutz ist der vorbeugende Brandschutz. Er ist der Überbegriff für alle Maßnahmen die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken sollen. Der vorbeugende Brandschutz dient vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt, Sachwerten und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. In Deutschland sind die einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den Landesbauordnungen als Mindestanforderungen zu verstehen. Für jeden größeren Bau muß durch einen zugelassen Brandschutzgutachter ein Brandschutzgutachten erstellt werden. Zusätzlich muß das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Es bestehen sehr häufig über die Mindestanforderung hinausgehende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zu den im Bauordnungsrecht beruhenden Anforderungen im Bezug auf den Sachschutz stammen diese Anforderungen aus privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Der Vorbeugende Branschutz Gliedert sich in :
Bautechnischer Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Weiterhin umfasst er:
Organisatorischer Brandschutz
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